

Zusammenfassung der Grundlagen des Urheberrechts
für Sportmischungen
Ein Überblick über das Urheberrecht an Musik im Zusammenhang mit Leistungssport,
Erstellt von Golenbock, der Anwaltskanzlei, die Sony Music in dem Rechtsstreit gegen Cheerleading vertrat.
Das Urheberrecht ist eine gesetzliche Schutzform für Urheber von „Originalwerken“, die in einem „greifbaren Ausdrucksmittel“ fixiert sind. Hauptzweck des Urheberrechts ist es, Urhebern Schutz für die Schaffung von Originalwerken zu gewähren, also Werken, für deren Erstellung der Urheber eigenständige Anstrengungen unternommen hat.
Nachfolgend finden Sie ein Urheberrechtsmemorandum der Anwaltskanzlei Golenbock Eiseman Assor Bell & Peskoe LLP, das die urheberrechtlichen Bestimmungen für Musik und darstellende Sportarten wie Cheerleading, Tanzsport, Gymnastik, Eiskunstlauf, Seilspringen und mehr in den USA erläutert. Urheberrechte gelten weltweit, und viele dieser Gesetze finden in mehreren Ländern Anwendung. Weitere Informationen zum internationalen Urheberrecht finden Sie im folgenden Abschnitt.
Zusätzliche Informationsquellen
Hier erfahren Sie mehr über Organisationen, die im Bereich des geistigen Eigentums und des Urheberrechts führend sind:
